Gasprüfung

Liebe Kunden,

wir werden oft gefragt ob eine Gasprüfung überhaupt Pflicht ist.

Diese Frage möchten wir gerne wie folgt beantworten.

In jedem Freizeitfahrzeug / Wochenendhaus etc. wo sich eine Gasversorgungsanlage befindet ist eine wiederkehrende Überprüfung der Gasanlage pflicht.

Der Hinweis, die Gasversorgung im Wohnwagen bei festen Stellplätzen werde nicht genutzt, reicht hierbei nicht aus, so lange die Gasversorgung nicht stillgelegt, bzw. abgeklemmt wurde.

(Ein Beispiel: Der Schornsteinfeger kommt auch dann zu Ihnen wenn Sie Ihre Heizung nicht in Betrieb haben)

 

Wie führen wir unsere Gasprüfungen durch ???

Unser autorisiertes Personal ist auf dem neuesten Stand geschult. Wir legen unser Augenmerk auf Qualität.

Bei der Prüfung Ihrer Anlage beziehen wir die jeweiligen Parzellen Pächter mit ein. So können wir nach erstem Augenschein schon während der Druckprüfung einige Dinge erklären und wertvolle Tipps geben. (Nicht immer ist es einem "Neucamper oder Laien" ersichtlich was wir gerade tun. Deshalb unsere große BITTE: Wir beißen nicht bei Fragen.....Gerne beantworten wir fachgerecht alle erdenklichen Fragen rund um das Thema Gas / Installation / Reparatur und Neuanschaffung. Dafür sind wir da, das ist unser Job. Unwissenheit birgt Gefahren. Also keine Scheu, es gibt keine dummen Fragen beim Thema Gas.

Nach der Druckprüfung schauen wir uns zunächst die Druckminderer und den /die Gasschläuche an. Diese haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Herstellerdatum und müssen danach erneuert werden. Sind diese frei von Mängeln gehen wir über zu den Gasversorgunggeräten und schauen auf Ihre Beschaffenheit und Funktion . (Auch die Zündsicherung wird getestet). Leider tauchen in letzter Zeit vermehrt Gasgeräte auf, die bei einem großen Gasgeschäft in Holland erworben wurden und keine Zündsicherung besitzen. Diese Geräte sind in Deutschland nicht zugelassen !!!

Befinden sich im Vorzelt weitere Gasversorgungseinrichtungen (Katalytofen, Küche mit Kocher, Vorzeltheizung etc) werden auch diese auf die gleiche Art überprüft.

Wenn sämtliche Geräte getestet und in Ordnung sind, die Leitung spannungsfrei verlegt ist und kein Rost aufweist, vergeben wir unsere Plakette und die Prüfbescheinigung mit Stempel.

Kleine Anmerkung:

Der Wohnwagen unterliegt bei einer Gasprüfung dem Prüfbereich G607, dass Vorzelt dem TRF2012 Bereich.

Einige Prüfer meinen, es sei nicht notwendig das Vorzelt mit zu prüfen. Ein Fehler der fatale Folgen haben kann. Oftmals ist es vielmehr die fehlende Prüfberechtigung eines Prüfers, der dieses einfach nicht mit überprüfen darf.

In unseren Augen macht es wenig Sinn den Wohnwagen zu überprüfen, dass Vorzelt aber außen vor zu lassen. Denn bricht dort ein Feuer, aufgrund eines defekten Gerätes aus, brennt der Wohnwagen auch mit ab.

Aus diesem Grund umfassen unsere Prüfungen folgende Sachen: Mobilheim, Wohnwagen, Vorzelt, Anbau, Sani Haus und alle weiteren Gasgeräte.